Obwohl eine private Haftpflichtversicherung eine wichtige Existenzsicherung ist, verzichten rund ein Drittel der Deutschen darauf. Dabei kann jederzeit durch eine Unachtsamkeit oder auch durch Fahrlässigkeit ein Schaden an Dritten entstehen, für den man dann mit seinem Privatvermögen haften muss. Dies kann schnell ein Leben am Existenzminimum bedeuten. Um für solche Fälle gewappnet zu sein, ist es für jeden ratsam, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei sollte man auch darauf achten, dass die Deckungssumme ausreichend hoch angesetzt ist. Dies ist gerade bei älteren Verträgen nicht der Fall. So sollte die Deckungssumme bei Sachschäden und Personenschäden mindestens fünf Millionen Euro sein. Empfehlenswert und verbreitet ist auch eine Deckungssumme über zehn Millionen Euro.
Aber selbst wer sich über eine private Haftpflichtversicherung hat versichern lassen und sich auf der sicheren Seite wähnt, sollte beachten, dass eine Haftpflichtversicherung nicht in jeden Fall für einen Schaden aufkommt, den man an Dritten verursacht. So sind grundsätzlich alle Situationen davon ausgeschlossen, in denen man berufstätig ist. Denn für das Berufsleben gibt es eine Reihe verschiedener Berufshaftpflichtversicherungen, Amtshaftpflichtversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherungen und D&O-Versicherungen. Aber auch im privaten Alltag gibt es einige Situationen, die als besonders riskant eingestuft werden und für die deshalb eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Diese sind dann meistens auch verpflichtend. Beispiele hierfür ist die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Jagdhaftpflichtversicherung.